

Nagerbekämpfung
Die von Nagern angerichteten Schäden sind beträchtlich. Die Verluste bei Lebensmitteln entstehen nicht primär durch den Konsum, sondern durch Zerstörung und Zernagen der Verpackung und durch Verunreinigung mit Kot und Urin. Sie beschädigen alle möglichen Gegenstände und Einrichtungen und sind ernsthafte Krankheitsüberträger.
Lesen Sie hierzu auch den Artikel über die Verbreitung des Hantavirus.
Meldepflicht:
Sobald Sie Ratten oder -spuren bzw. -kot auf Ihrem Anwesen festgestellt haben, sind Maßnahmen zur Beseitigung des Rattenbefalls einzuleiten.
Grundlage für diese Maßnahmen sind die örtlichen Polizeiverordnungen. Bitte beachten Sie, daß Rattenbefall bei den zuständigen Gemeinde- und Stadtverwaltungen gemeldet werden muß. Bevor Sie mit einer Bekämpfungsaktion beginnen lassen, sprechen Sie mit Ihrem Nachbar, ob dort ebenfalls Rattenbefall festgestellt wurde. Eventuell ist eine gemeinsame Maßnahme sinnvoll.
Bekämpfung im Außenbereich:
Einzeltiere, besonders im Haus können Sie mit Rattenfallen ( Rattenköderdepots aus Metall oder Plastik in denen der Fraßködert gesichert eingelegt wird) bekämpfen.
Heute werden meist Fraßköder mit einem blutgerinnungshemmenden Wirkstoff verwendet. Hierdurch verenden die Tiere unter den Anzeichen der natürlichen Alterung, ohne Schmerzen zu verspüren und ohne die Artgenossen zu warnen.
Köder sind dort auszulegen, wo Ratten gesehen oder vermutet werden, z. B. an Rattenwechseln, auf
Laufwegen und an Kotplätzen bzw. Eingängen zu Rattenbauten. Bei einer Bekämpfung im Freien dürfen nur Köderboxen verwendet werden. Eine offene Auslegung von Ködern ist verboten, um Mensch und Tier nicht zu gefährden.
Ratten gehen immer wieder an die Köderstellen, solange sie dort etwas zu Fressen finden. Deshalb die Köder solange ergänzen, bis nichts mehr gefressen wird! Dies setzt voraus, dass die Köder ständig kontrolliert werden.
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